Gebühren

Die Gebühren sind in § 7 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching festgelegt. Sie werden für 12 Besuchsmonate eines Jahres erhoben.

Die Kosten für Mittagessen betragen derzeit 3,80 € pro Essen. Für die monatliche Entrichtung der Gebühren an die Gemeinde Eching haben die Eltern die Möglichkeit der Überweisung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren. Beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamts Freising kann ein Antrag auf Übernahme/Erstattung der Elternbeiträge gestellt werden.

Für Fragen zu den Gebühren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Gemeinde Eching

Abteilung 5 - Personalverwaltung

SG 52 - Kinder-, Jugend- und Schulangelegenheiten

Bürgerplatz 1

85386 Eching

Telefon: +49 89 319000-5201 / -5202

Telefax: +49 89 319000-5099

E-Mail: kinderjugendschule@eching.de

Rathaus, 1. OG, Raum I.08 / I.09

 

Sachgebietsleiterin:

Frau Johanna Fütterer

Telefon: +49 89 319000-5201

Telefax: +49 89 319000-5099

E-Mail:Johanna.Fuetterer@Eching.de

Rathaus, 1. OG, Raum I.08

 

Stellvertretung:

Frau Andrea Wagner

Telefon: +49 89 319000-5202

Telefax: +49 89 319000-5099

E-Mail: Andrea.Wagner@Eching.de

Rathaus, 1.OG, Raum I.09

 

 

Gebührensatzung

 

Satzung_kita

 

 

 

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dientstag, Mittwoch 08.00Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr