Mit dem Pariser Klimaabkommen wurde eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad vereinbart. Zur Erreichung dieses Ziels wurde das 2019 beschlossene bundesweite Klimaschutzgesetz noch einmal verschärft und strebt die Klimaneutralität Deutschlands bereits bis zum Jahr 2045 an. Als konkrete Etappen stehen die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040 gegenüber 1990 an. Dadurch werden die Klimaschutzmaßnahmen gerechter zwischen den jetzigen und den künftigen Generationen verteilt.
Mit dem bayerischen Klimaschutzgesetz will der Staat als Vorbild bis 2030 eine klimaneutrale Verwaltung erreichen und spätestens ab dem Jahr 2030 die verbleibenden Treibhausgasemissionen mit geeigneten Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes ausgleichen (Kompensationsmaßnahmen). Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, dementsprechend zu verfahren.
Um den Klimaschutz auf allen Ebenen zu stärken, wurde im Jahr 2008 die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums initiiert, die mit der Kommunalrichtlinie Städte, Gemeinden und Landkreise unterstützt, einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Mit dem Beschluss des Landkreises Freising, bis 2035 den gesamten Landkreis mit erneuerbaren Energien zu versorgen, wurden bereits konkrete Ziele für den Klimaschutz auf regionaler Ebene gesetzt. Seit 2016 gehört auch die Gemeinde Eching dem Klimaschutzbündnis des Landkreises an und arbeitet mit 16 weiteren Gemeinden an der kontinuierlichen Umsetzung der Energiewende. Für Eching wurde dazu bereits ein Energienutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet erstellt um eine verbrauchsarme und gleichzeitig mit erneuerbarer Energie getragene Stromversorgung zu gewährleisten.
Um den Klima- und Umweltschutz in der Gemeinde Eching auf allen Ebenen weiter voranzubringen und als gutes Beispiel voranzugehen, hat der Gemeinderat die Schaffung einer Klimaschutzmanagementstelle beschlossen, die zum 01.05.2021 besetzt.und über die Kommunalrichtlinie des BMWK gefördert wurde. Im Zeitraum von Mai 2021 bis Oktober 2022 wurde durch das Klimaschutzmanagement ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt und Ende Oktober 2022 im Gemeinderat verabschiedet.
Ein integriertes Klimaschutzkonzept umfasst möglichst alle klimarelevanten Bereiche und weist unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinde aus. Ziel des Konzeptes ist es, die Expertise der Akteure vor Ort zu nutzen und zusammenzuführen.
Dabei nimmt die Gemeinde eine Vorbildfunktion ein und leistet Klimaschutz beim eigenen Verbrauch, als Planerin und Versorgerin sowie mit Beratung und Förderung. So kann Klimaschutz als Querschnittsaufgabe in der Gemeinde nachhaltig verankert werden.
Nach einer Ist-Analyse sowie einer Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanzierung wurden Potenziale identifiziert und Szenarien entwickelt, die als Basis für die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs mit Hilfe der Beteiligung verschiedener kommunaler Akteure dienten. Anschließend wurde eine Verstetigungsstrategie festgelegt und ein Controlling-Konzept sowie eine Kommunikationsstrategie entworfen.
Klimaschutzkonzept als PDF.
Um die Umsetzung zu unterstützen und zu koordinieren, wurde über die Nationale Klimaschutzinitiative und die Kommunalrichtlinie des BMWK eine Anschlussförderung des Klimaschutzmanagements bewilligt. In den kommenden drei Jahren sollen viele Projekte des Maßnahmenkatalogs angestoßen und umgesetzt werden, um die Klimaschutzziele der Gemeinde Eching und der Bundesregierung zu erreichen.
Förderkennzeichen: 67K15053-1
Bewilligungszeitraum: 01.05.2023 - 30.04.2026
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Weitere Infos unter http://www.klimaschutz.de/de
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Bildnachweis: BMWK